Ende ohne Schrecken: Der Scheidungsantrag

Oktober 12, 2017 Von admin

Leider muss man einen traurigen Trend in den vergangenen Jahren wahrnehmen. Jede dritte Ehe in Deutschland wird innerhalb der ersten 25 Jahre geschieden. Die Gründe für das aus der ehelichen Gemeinschaft sind dabei sehr vielseitig. Galt die Ehe in vergangenen Zeiten noch als Existenzsicherung für die Frau gilt das Ja-Wort heute oft als Glücksquelle und sicherer Halt. Doch nicht selten hält das Glück auch dem stressigen Alltag stand, Streit ist vorprogrammiert, die Beziehung scheitert, der Scheidungsantrag wird eingereicht. 

Scheidungsantrag

Wie geht das eigentlich mit dem Scheidungsantrag?

Wenn sich das Ehepaar nicht mehr als ein solches versteht, und das Zusammenleben der beiden Partner nicht mehr möglich ist, gilt die Ehe nach deutschem Recht als gescheitert. Da ein Gericht aber selten die bestehenden Gründe für das Scheitern der Ehe herauskristallisieren kann, wird als Maßstab für das Ende der Ehe das sogenannte Trennungsjahr angesehen. Dieses Trennungsjahr muss eingehalten werden um die Ehe auch offiziell beenden zu können. Leben beide Partner auch nach dem Ehe-Aus unter einem Dach, müssen sie dem Familiengericht klar machen, dass ein Jahr lang eine Trennung von Tisch und Bett erfolgte.

Das Trennungsjahr beachten

Der Scheidungsantrag kann vom betreuenden Rechtsanwalt oder vom Ehepartner erst nach Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden. Der Scheidungsantrag muss beim örtlichen Familiengericht eingereicht werden, und zwar bei der zuständigen Behörde, die für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist. Auch wenn der Scheidungsantrag von dem Partner gestellt werden kann, der die Scheidung der Ehe durchführen möchte, muss die Beendigung der Ehe mit Hilfe eines Anwalts vollzogen werden. Hierbei genügt es jedoch wenn allein der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten wird.

Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie hier

Die Frage nach dem Scheidungs Ablauf

Für die Rechtsanwälte ist natürlich der erste Kontakt mir den Mandanten entscheidet. Der erste Eindruck entscheidet darüber, ob der Mandant ihre Hilfe möchte oder sich eine andere Kanzlei sucht. Aus dem Grund ist auch ein einladendes und sauberes Ambiente äußerst wichtig. Sie selbst werden dafür nur nicht die Zeit haben. Dabei schafft officeclean24.de die nötige Abhilfe.

Welche Unterlagen benötigt mein Anwalt für den Scheidungsantrag?

Wenn Sie einen Anwalt mit dem Vollzug der Ehescheidung beauftragen, benötigt der Jurist folgende Angaben um den Scheidungsantrag stellen zu können:

  • Namen und Anschriften, dazu gehören alle Vornamen sowie die Staatsangehörigkeiten der Eheleute
  • Letzte Anschrift unter denen das Ehepaar zuletzt gemeinsam gelebt haben
  • Datum und Ort der Eheschließung, nachgewiesen ist dies durch das Vorlegen der Heiratsurkunde
  • Namen der Kinder sowie deren Geburtsurkunden (hier werden noch Regelungen zum Aufenthalt des Kindes vorgelegt werden müssen)
  • Angaben zur Scheidung:
    Name des Ehepartners, der den Scheidungsantrag stellen möchte
    Das Datum an dem das Trennungsjahr begonnen hat
    Ehevertrag wenn vorhanden
    Nachweis über Nettoverdienst beider Ehepartner
    Unterschriebene Zustimmung über den Scheidungsantrag des anderen Ehepartners
    Nachweis über das eigene Vermögen beider Ehepartner bei Abschluss der Ehe

Was für mögliche Optionen es bei einer Scheidung noch gibt, erfahren Sie hier

Nach Stellung des Scheidungsantrages

Wurde der Scheidungsantrag vom zuständigen Familiengericht angenommen, wird dem anderen Ehepartner der Scheidungsantrag zugestellt. Außerdem erhalten beide Partner Fragebögen zum Versorgungsausgleich, der den Rentenausgleich regelt. Das Gericht legt einen gerichtlichen Scheidungstermin fest, bei dem das richterlich das Ende der Ehe ausgesprochen wird.